Krise – Defintion
Eine Krise ist ein kritischer Zustand, der eine Bedrohung für Menschen, Gemeinschaften oder Organisationen darstellt. Sie kann verschiedene Ursachen haben, wie Naturkatastrophen, politische Unruhen, wirtschaftliche Zusammenbrüche oder Gesundheitskrisen. In einer Krise sind schnelle Entscheidungen und effektive Maßnahmen erforderlich, um Schaden zu begrenzen und Menschen zu schützen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) definiert eine Krise als eine Situation, in der Schutzgüter bereits Schaden genommen haben oder das Potenzial dafür besteht. Die normale Ablauf- und Aufbauorganisation kann die Krise nicht mehr bewältigen, daher ist eine “Besondere Aufbauorganisation” (BAO) erforderlich. Diese temporäre Organisationsform ermöglicht eine effektive Reaktion und Koordination, wenn die Herausforderungen in der allgemeinen Aufbauorganisation nicht mehr bewältigt werden können.
Krisenmanagement zur Bewältigung von Krisen
Das Krisenmanagement bereitet auf außergewöhnliche Situationen vor und minimiert negative Konsequenzen. Es umfasst Maßnahmen zur Bewältigung, Vermeidung weiterer Eskalation und Nachbereitung von Krisen. Der Bevölkerungsschutz stellt einen wichtigen Teil des Krisenmanagements dar. Dabei wird zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz unterschieden:
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz koordiniert die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen im Falle einer Gefahrenabwehr bei Katastrophen als eine Art Organisationsstruktur. Nach Bestimmung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist unter einer Katastrophe folgendes zu verstehen:
„Ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden“ (https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Glossar/glossar_node.html).
Allerdings gibt es keine definierten Parameter, ab wann eine Gefahrensituation als Katastrophe einzustufen ist. Diese Beurteilung liegt in der subjektiven Betrachtungsweise der jeweils Verantwortlichen.
Zivilschutz
Der Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes, die Bevölkerung, ihre Wohnungen, Arbeitsstätten und lebenswichtigen Einrichtungen vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu mildern. Dazu gehören Selbstschutz, Warnung, Schutzbau, Aufenthaltsregelung, Gesundheitsschutz und der Katastrophenschutz gemäß § 11 ZSKG.
Weitere Informationen zu Krisen
Quellen
https://www.bbk.bund.de/DE Lüder, S. R., Arndt, C. & Schimanski, S. (2020). Recht und Praxis der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.