Krisenstab-Infos

Notfälle, Krisen und Katastrophen erfordern rasche und zielgerichtete Entscheidungen in einer Weise, die übliche organisatorische Prozesse und Strukturen überfordert. Daher werden speziell zusammengesetzte und mit besonderen Befugnissen ausgestattete Krisenstäbe einberufen, um die Bewältigung dieser Ausnahmesituationen zu leiten. Ein solches Gremium wird eingesetzt, sobald ein Vorfall hinreichend gravierend erscheint, seine Tätigkeit endet, sobald die Notfallsituation bereinigt ist.

Zu den wesentlichen Teilaufgaben eines Krisenstabs gehört es,

  • sich umfassend über die aktuelle Lage zu informieren und diese zu bewerten,
  • die Ausführung vorbereiteter Notfallpläne und weiterer Maßnahmen zu veranlassen, zu koordinieren und zu überwachen,
  • sich dafür erforderliche Zusatzinformationen zu beschaffen, diese auszuwerten und aufzubereiten sowie
  • mit Partnern, Mitarbeitern, Behörden und Medien zu kommunizieren.

Es ist wünschenswert, wenn die Entscheidungen im Krisenstab einvernehmlich getroffen werden. Sollte dies nicht gelingen, entscheidet der Leiter des Stabs.

In einem Krisenstab sollten kompetente Vertreter aus den von einer Krise betroffenen sowie an deren Behebung beteiligten Bereichen einer Institution vertreten sein. Bei der Zusammensetzung ist nicht nur auf die fachliche Kompetenz, sondern auch auf die Stress-Resistenz der beteiligten Personen zu achten.

Aufbau Krisenstab auf kommunaler Ebene

Leitung des Stabes:

  • Beauftragung durch Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamten
  • Leitung und Koordinierung des Krisenstabes
  • Veranlassen von Maßnahmen, Festlegung von Zielen, Koordinierung der Stabsmitglieder, Sicherstellung der Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung
  • Einberufung weiterer ereignisspezifischer Mitglieder
  • Koordination aller Informations- und Meldepflichten
  • Entscheidung darüber, welche Maßnahmen der Krisenstab selbst veranlasst und welche der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten zur Entscheidung vorgelegt werden

Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS):

  • Gliederung in die Bereiche „Innerer Dienst“ und „Lage und Dokumentation“
  • Unterstützung der Leitung des Stabes
  • Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Krisenstabes (KGS-Bereich „Innerer Dienst“)
  • Frühzeitige und ständige Feststellung, Dokumentation und Darstellung der Lage, Dokumentation von Entscheidungen und Maßnahmen, Darstellung von Prognosen (KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“)

Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA):

  • Aktive Pressearbeit
  • Koordination, Betreuung und Information der Presse und anderer Medien
  • Auswertung von Informationen aus Presse und Medien
  • Weitergabe der ausgewerteten Erkenntnisse an KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“
  • Einrichtung und Betrieb eines „Bürgertelefons“ (nach Abstimmung mit der Leitung des Krisenstabes)
  • Unterstellung unter die Einsatzleitung der für BuMA zuständigen Stelle des Krisenstabes (soweit Krisenstab und Einsatzleitung als selbständige Komponenten aktiviert sind)

Ständige Mitglieder des Stabes (SMS):

  • Entscheidungsbefugte Vertreter der für die Aufgabenerledigung notwendigen Organisationseinheiten, Behörden oder Dritte
  • Regelmäßige Mitglieder: Sicherheit und Ordnung, Einsatzleitung (Verbindungsperson), Feuer- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Umwelt, Soziales und Polizei (Verbindungsperson)
  • Konkrete Zusammensetzung abhängig vom Schadensereignis
  • Vorbereitung von Entscheidungen, Veranlassen von Maßnahmen zur Ereignisbewältigung oder Schadensbegrenzung sowie Prognosen für den eigenen Verantwortungsbereich
  • Teilweise Erledigung der Aufgaben innerhalb des normalen Arbeitsbereiches
  • Verbindungspersonen zu den entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen

Ereignisspezifische Mitglieder des Stabes (EMS):

  • Entscheidungsbefugte Vertreter von Organisationseinheiten der eigenen Verwaltung, Behörden, kreisangehörigen Kommunen oder fachkundige Dritte
  • Fachspezifische Kenntnisse zur Ereignisbewältigung
  • Darstellung von Problemen und Gefährdungen für den eigenen Arbeitsbereich sowie Erarbeitung und Vortrag von Möglichkeiten und Vorschlägen zur Schadensbegrenzung und Ereignisbewältigung
  • Teilweise Erledigung der Aufgaben innerhalb des normalen Arbeitsbereiches
  • Verbindungspersonen zu den entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen

Zusätzlich kann der Bürgermeister einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen. Dieser arbeitet eng mit dem Krisenstab des Kreises zusammen. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für den konkreten Aufbau des Stabes.

Zu den Hauptaufgaben zählen:

  • Lageeinschätzung: Der SAE sammelt alle relevanten Informationen aus unterschiedlichen Quellen (Lageberichte, Warnungen, Einsatzkräfte, Bevölkerung) und erstellt ein umfassendes Bild der Situation.
  • Dokumentation: Die gesammelten Informationen und Entscheidungen werden fortlaufend dokumentiert, um den Überblick zu behalten und den Verlauf des Krisenfalls nachvollziehen zu können.
  • Information der Bevölkerung: Der SAE informiert die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Lage, die Gefahren und die empfohlenen Verhaltensmaßnahmen. Dies geschieht über verschiedene Kanäle wie Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, die örtliche Presse, soziale Medien und die Website der Gemeinde.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Der SAE steht der Presse als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt sicher, dass korrekte und aktuelle Informationen verbreitet werden.
  • Psychologische Betreuung: Der SAE bietet psychologische Unterstützung für Betroffene und Einsatzkräfte an, die durch den Krisenfall belastet sind.
  • Unterstützung des Bürgermeisters: Der SAE berät und unterstützt den Bürgermeister bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung.
  • Koordinierung der örtlichen Einsatzkräfte: Der SAE koordiniert die Zusammenarbeit der örtlichen Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, THW) und stellt sicher, dass alle effektiv zusammenarbeiten und ihre Aufgaben optimal wahrnehmen können.
  • Einbindung weiterer Stellen: Je nach Lage kann der SAE auch mit anderen Stellen wie z.B. dem Katastrophenschutzamt, dem Gesundheitsamt oder dem Veterinäramt zusammenarbeiten.
  • Leitung von Einsatzabschnitten: In größeren Schadenslagen kann der SAE Einsatzabschnitte bilden und diese leiten.
  • Sicherstellung der Versorgung: Der SAE stellt die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher, z.B. Lebensmittel, Wasser, Strom, Medikamente und Unterkünfte.
  • Evakuierung: Der SAE plant und organisiert die Evakuierung von Menschen aus gefährdeten Bereichen.
  • Beschaffung von Ressourcen: Der SAE beschafft benötigte Ressourcen, z.B. Geräte, Fahrzeuge oder Material, und koordiniert deren Verteilung.
  • Unterstützung bei der Schadensbeseitigung: Der SAE kann die Gemeinde bei der Beseitigung von Schäden nach dem Krisenfall unterstützen.

Später können auf der Website noch die internen Dokumente der Städte bezüglich des Krisenstabaufbaus eingefügt werden.


Quellen: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/Zertifizierte-Informationssicherheit/IT-Grundschutzschulung/Online-Kurs-Notfallmanagement/7_Notfaellebewaeltigen/2_Krisenstab/Krisenstab_node.html